Allgemeines zum Rat

Die Bürgerschaft der Stadt Vreden wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl wurden die 36 Ratsmitglieder und der Bürgermeister am 13. September 2020 gewählt.

 

Zum Bürgermeister gewählt wurde Dr. Tom Tenostendarp.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Rates.

Er hat, bis auf wenige, durch die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Ausnahmen, Stimmrecht im Rat.
Der Rat ist das maßgebende Organ für die Willensbildung, er ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes bestimmt.

Der Bürgermeister wird durch ehrenamtliche Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen bei der Leitung der Ratssitzungen und der Repräsentation vertreten.

Vom Rat der Stadt Vreden wurden einstimmig gewählt:

Erster stellvertretender Bürgermeister
Stephan Bengfort (CDU)
Zweite stellvertretende Bürgermeisterin
Sandra Lentfort (Bündnis 90/Die Grünen)
Sandra Lentfort

Dritte stellvertretende Bürgermeisterin
Hildegard Höltermann (CDU)

 

Sitzverteilung im Rat und die derzeitige Sitzordnung für Ratssitzungen im Großen Sitzungssaal des Rathauses.

Sitzverteilung

Weitere Informationen zum Rat, den Ausschüssen und zu den Fraktionen finden Sie im Ratsinformationssystem

Information für die Sachkundigen Bürger/innen, Sachkundigen Einwohner/innen: Formular zum Verzicht auf Unterlagen in Papierform für die Ausschusssitzungen.

Bei allen Sitzungen und Veranstaltungen wird Kaffee und Tee aus fairem Handel angeboten.

Das blau-grün-schwarze Siegel des Fairen Handels garantiert den Konsumenten auskömmliche Löhne, soziale Arbeitsbedingungen und eine umweltverträgliche Produktion.

 

Bürgerantrag/Bürgerinnenantrag - Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Vreden, die bzw. der seit mindestens drei Monaten in Vreden wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat bzw. den zuständigen Ratsausschuss wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.

Mit einem sogenannten „Bürgerantrag“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vreden liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Hier empfiehlt sich eine Formulierung, die das Anliegen als Antrag eindeutig erkennen lässt, zum Beispiel „Ich beantrage...“.

Ist die Anregung oder Beschwerde von mehr als 10 Personen unterzeichnet, so muss eine Person benannt werden, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten (die Liste der unterzeichnenden Personen ist als Anlage hinzuzufügen).
 

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden per E-Mail, Post oder über das unten verlinkte Onlineformular "Bürger:innenantrag online" zu stellen.
 

Bürgermeisterkette und Bürgermeisterstab

Zu besonderen Anlässen trägt der Bürgermeister eine Kette und das Zepter wird aufgestellt.