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Hunde, Angeln und Jagd

Viele Vredenerinnen und Vredener halten ein Haustier oder wollen sich in Zukunft eines anschaffen - dabei gibt es vor allem bei der Hundeanmeldung einiges zu beachten. Auf diese Übersichtsseite finden Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Hundeanmeldung.

Auch wichtige Informationen über das beliebte Hobby des Angelns beziehungsweise den dafür nötigen Fischereischein sind hier zu finden.

Hunde
Hunde in der Natur
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Hunde_2
Hunde im Garten
Copyright: Stadt Vreden

Hunde Angelegenheiten

Hunde halten

Das Land NRW Regelt die Voraussetzungen für die Zucht, Haltung und den Erwerb von Hunden. Jeder Hund ist anzeigepflichtig - Sie können Hunde der Kategorien 'kleine Hunde', 'große Hunde' und 'gefährliche Hunde' anmelden.

  • Kleiner Hund:
    Für das Halten kleiner Hunde sind keine Nachweise erforderlich, melden Sie ihn einfach über das Formular 'Anzeige Hundehaltung' in Kategorie A - kleine Hunde bei uns im Bürgerbüro an

  • Großer Hund:

    Die Haltung großer Hunde ist zwangsläufig meldepflichtig. Wenn Sie ihn bei uns im Bürgerbüro anmelden wollen, können Sie dies über das Formular in Kategorie B - große Hunde tun.

  • Gefährlicher Hund

    Die Haltung bestimmter Hunderassen ist durch das Gesetz an besondere Anforderungen geknüpft. Um einen solchen Hund zu Halten benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Diese müssen Sie umgehend in unserem Bürgerbüro beantragen.

Hundeauslaufflächen

In Vreden gibt es zwei Hundewiesen, sogenannte Hundeauslaufflächen, die den Hunden zum Laufen und Toben ohne Leine zur Verfügung stehen. In diesen Bereichen wurden zusätzlich Bänke und Mülleimer aufgestellt. An Stelle von 'Hundeklos' können Sie beim Bürgerbüro kostenlos 'Gassi-Beutel' erhalten, die jede Hundehalterin und jeder Hundehalter mit sich führen sollte.

Die zwei Hundewiesen befinden sich

  • an der Zwillbrocker Straße hinter dem Friedhof mit direktem Zugang zur Berkel und

  • im rückwärtigen Bereich des Berkelsees.

Beide sind durch Schilder deutlich zu erkennen.

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Hundeauslaufflaeche_Friedhof
Hundeauslauffläche hinter dem Friedhof direkt an der Berkel
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Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein (rosa Angelschein) wird für Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren ausgestellt. Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen!

Der Fischereischein wird bis zum Ende eines Kalenderjahres ausgestellt. Unter Einhaltung der Altersgrenze kann er bei uns im Bürgerbüro verlängert werden.

Mehr Infos zur Fischerprüfung auf der Seite des Kreises Borken

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Berkelsee
Angeln erlaubt am Berkelsee in Vreden
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Jagdschein

Informationsquellen zum Thema Jagd im Kreis Borken sind die untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung Borken sowie die Website der Kreisjägerschaft Borken e.V.