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Europawahl 2024

Das Briefwahlbüro im Rathaus wird vom 13. Mai an wieder geöffnet: Mo, Di, Do 8 - 18 Uhr, Mi 8 - 13 Uhr, Fr. 8 - 16 Uhr.

Wahl zum 10. Europäischen Parlament

"Notieren Sie sich den 9. Juni und gehen Sie zur Europawahl"

Denn nur wer wählen geht, kann mitentscheiden, was in der EU für alle gelten soll.

Die Wahl ist ein bedeutender Schritt, um die Zukunft der EU mitzugestalten und die europäische Demokratie zu stärken.

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Antragsformular und sämtliche Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie alles Weitere rund um die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters:

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Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Das Antragsformular und sämtliche Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie alles Weitere rund um die Wahlberechtigung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

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Die Landeszentrale für politische Bildung und der Lehrstuhl für Europäische Integration und Europapolitik der Universität Duisburg-Essen haben zusammen mit der Lebenshilfe Main-Taunus e.V. die Broschüre „Europa-Wahlen 2024 – Wissen, wie man wählt“ erstellt, um in sogenannter „Leichter Sprache“ über die Europawahlen zu informieren.

Die Broschüre ist in vielerlei Zusammenhängen rund um das „Wählen“ einsetzbar. Sie ist unter dem untenstehenden Link als PDF-Dokument abrufbar:

Broschüre "Europa-Wahlen 2024 - Wissen, wie man wählt"

Informationen in leichter Sprache sind zudem auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu finden:

Informationen zur Europawahl - Leichte Sprache

Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Das Antragsformular und sämtliche Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie alles Weitere rund um die Wahlberechtigung von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Die in Vreden gemeldeten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten.

Seite der Bundeswahlleiterin

Wichtige Links:

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