Rat & Ausschüsse
Der Rat wird alle fünf Jahre durch die in der Kommune lebenden Wahlberechtigten bestimmt. Die Vredenerinnen und Vredener werden durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl wurden die 36 Ratsmitglieder und der Bürgermeister am 13. September 2020 gewählt.
Der Bürgermeister ist der Vorsitzender des Rates. Er hat Stimmrecht im Rat, bis auf wenige durch die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmte Ausnahmen.
Der Rat ist das maßgebende Organ für die Willensbildung - er ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit die Gemeindeordnung nicht etwas anderes bestimmt.
Weitere Informationen zum Rat, den Ausschüssen, den Fraktionen und den Mandatsträgern finden Sie im Ratsinformationssystem.
Die stellvertretenden Bürgermeister
Bürgerantrag/Bürgerinnenantrag - Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Vreden, die bzw. der seit mindestens drei Monaten in Vreden wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat bzw. den zuständigen Ratsausschuss wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.
Mit einem sogenannten „Bürgerantrag“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Vreden liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Hier empfiehlt sich eine Formulierung, die das Anliegen als Antrag eindeutig erkennen lässt, zum Beispiel „Ich beantrage...“.
Ist die Anregung oder Beschwerde von mehr als 10 Personen unterzeichnet, so muss eine Person benannt werden, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten (die Liste der unterzeichnenden Personen ist als Anlage hinzuzufügen).
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden per E-Mail, Post oder über das unten verlinkte Formular "Bürger:innenantrag online" zu stellen.
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