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Schulen in Vreden

Vreden als kinderreiche und kinderfreundliche Stadt verfügt über drei Grundschulen, eine Sekundarschule, ein Gymnasium und eine Förderschule. Sekundar- und Förderschule sind gebundene Ganztagsschulen.

Verlässlicher Halbtag, offene Ganztagsschule und gebundene Ganztagsschule; die Vredener Schulen bieten ein umfassendes Angebot für die Betreuung der Grundschüler. Für alle Kinder und Jugendlichen werden, entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen, die passenden Schulformen angeboten.

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Übersicht der Grundschulen

Offene Ganztagsschule, gebundene Ganztagsschule, verlässlicher Halbtag; die Vredener Schulen bieten ein umfassendes Angebot für die Betreuung der Grundschüler.

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Die Hamaland-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule mit drei Standorten in Ammeloe, Ellewick und Lünten:

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Übersicht der Förderschule und weiterführenden Schulen

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Kinderferienbetreuung

Ferienbetreuung

Die Stadt Vreden teilt mit, dass die verlässliche Betreuung in diesem Jahr wieder während der Oster-, Sommer- und Herbstferien durchgeführt wird. Abwechselnd wird die Betreuung an den Schulstandorten der St. Felicitas-Schule, der St. Norbert-Schule und der St. Marien-Schule stattfinden.

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Ferienbetreuung Vorausschau 2024

  • Osterferien: 25.03.2024 bis 05.04.2024 (1. u. 2. Ferienwoche)

  • Sommerferien: 08.07.2024 bis 20.08.2024 (1. bis 3. u. 5. Ferienwoche)

Sollte für die 6. Woche der Sommerferien ein hoher Bedarf erkennbar werden, sehen die Planungen ergänzend die Einrichtung eines halbtägigen Angebots vor.

  • Herbstferien: 14.10.2024 bis 25.10.2024 (1. u. 2. Ferienwoche)

Schulsozialarbeit in den Vredener Schulen

Die Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil des schulischen Systems.
Sie bietet Schülerinnen und Schülern eine vertrauensvolle Anlaufstelle, um bei persönlichen oder schulischen Problemen Unterstützung zu erhalten. Durch individuelle Beratung, Begleitung und Förderung trägt sie zur Stärkung der sozialen Kompetenzen bei und fördert das positive Miteinander in der Schule. Bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu selbstbewussten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten spielt die Schulsozialarbeit eine wichtige Rolle.

Aber sie unterstützt auch Lehrkräfte durch präventive Maßnahmen und trägt somit zur Verbesserung des Schulklimas bei.

Die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Schulen.

Stadtschulpflegschaft Vreden

Die Stadtschulpflegschaft wurde 2016 gegründet und stellt einen überparteilichen Zusammenschluss der Schulpflegschaften dar.

Sie kümmert sich um vielfältige Aufgaben, unteranderem das Organisieren von Schulfesten, Überwachen von Hausaufgaben, Sichern des Schulwegs, Gestaltung von Klassenräumen und vieles mehr. Dazu wirkt sie noch inhaltlich bei pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Belangen der jeweiligen Vredener Schulen mit.

Weitere Informationen zur Stadtschulpflegschaft Vreden gibt es bei den einzelnen Schulen.

Gut gerüstet für die Zukunft

Umbaumaßnahmen am Schulzentrum

Am Schulzentrum werden derzeit umfassende Umbauarbeiten durchgeführt.

In einer gemeinsamen Sitzung des Bildungs-, Sport- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wurden die Planungen für die Neubauten der 3-fach-Halle am Gymnasium und der Mensa mit Fachräumen an der Sekundarschule präsentiert. Einstimmig wurde den Planungen zugestimmt, sodass die Grundlage für das weitere Vorgehen steht. Der Planungsprozess wird durch eine Planungsbegleitgruppe bestehend aus Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen sowie weiteren Beteiligten (z. B. Schule, Stadtsportverband, Schüler- und Elternschaft) begleitet. Diese Planungsbegleitgruppe tagte in den vergangenen Monaten mehrfach, beriet mit den Architekten und der Verwaltung über die zu errichtenden Gebäude und wird weiterhin in den Prozess eingebunden. „Damit sind wir einen deutlichen Schritt weiter. Alle Vorplanungen können nun im Detail konkret ausgearbeitet werden. Vielen Dank an die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse und der Planungsbegleitgruppe, die in den vielen Sitzungen die Planungen tatkräftig unterstützt haben“, so Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp.

FAQ zur Beschaffung der Schüler-iPads an den weiterführenden Schulen

Sowohl Sekundarschule als auch Gymnasium planen die Austeilung der iPads in der ersten Schulwoche (ab 07.08.23).

Ihre Schule wird sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die digitale Welt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Einsatz von digitalen Endgeräten von früh an den Umgang lernen und Medienkompetenzen entwickeln. Diese Kompetenzen werden in der späteren Lebens- und Arbeitswelt unabdingbar.

Nein. Ab 2023 werden bereits vorhandene iPads nicht mehr für eine Pauschale von 50 € in das Gerätemanagement-System übernommen.

Aus schulischer Sicht ist es zentral, dass alle iPads in einem Jahrgang mit der gleichen Technologie ausgestattet sind.

Für die Auswahl gibt es viele Vorteile, weshalb die Stadt Vreden sich für diese Geräte entschieden hat:

  • großer Funktionsumfang und große Kompatibilität

  • hoher Sicherheitsstandard

  • langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates und Updates

  • hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern

  • stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem - auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten

  • lange Akkulaufzeit

  • großes Angebot vieler schulischer Apps

  • einfache und zuverlässige Steuerung der iPads für Updates, aber auch in Unterrichtssituationen oder in Klassenarbeiten

Weder Schulträger noch die Schulen können Eltern und Erziehungsberechtigte verpflichten, ein Gerät aus dem von der Stadt Vreden vorgestellten Programm anzuschaffen. Das Programm ist lediglich ein Angebot. Im Unterricht wird jedoch künftig mit diesen Geräten gearbeitet. Schulträger und Schulen haben sich auf ein System geeinigt, damit alle das gleiche System verwenden.*

* Hinweis: Diese Frage wurde aufgrund einer Nachfrage von Erziehungsberechtigten überarbeitet. Wir bitten die ungenaue Formulierung zu entschuldigen.

Tabelle iPads
Übersicht Anschaffung iPads
Copyright: Stadt Vreden

Genaue Preise können leider immer erst um den Jahreswechsel herum genannt werden.
Es kann aber von einer Preissteigerung im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen werden.
Der Kaufpreis für das iPad-Modell 9. Generation lag in 2023 inkl. Versicherungen und Service bei 560 €.

Das Gesamtkonzept ermöglicht verschiedene Modelle zur Finanzierung. Geräte können von den Erziehungsberechtigten entweder komplett gekauft oder zu einem monatlichen Beitrag gemietet werden. Bei beiden Varianten gibt es einen Zuschuss der Stadt Vreden. (180 € bei Direktkauf, oder 36 x 5 € bei Miete).
Eine Übernahme am Ende der Laufzeit von 36 Monaten ist ebenfalls möglich, sofern die iPads nicht durch den Bildungsfonds finanziert werden. (Siehe Frage „Bildungsfonds“)
Die Bestellung über den AfB-Online-Shop wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 möglich sein.

Das Modell für das nächste Jahr ist noch offen.

Jein. Wir empfehlen diesen Weg über AfB gemeinnützige GmbH. Hierbei handelt es sich um ein gemeinnütziges IT-Unternehmen.

Nein. Sie bestellen das Gerät direkt über die Seite von AfB. Sobald der Online-Shop eröffnet wird, gibt es eine erneute Elterninformation.

Sie beziehen die Geräte direkt über Mobiles lernen von AfB, der sich auf die Ausstattung von Schulen spezialisiert hat. Die Beziehung der iPads über diesen Vertriebspartner ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet. Des Weiteren bietet AfB einen Bildungsfond an.

Ja, noch ein Grund, weshalb wir uns für AfB entschieden haben. Dafür kann ein gesonderter Antrag bei der AfB gGmbH ausgefüllt werden. (Stichwort: Bildungsfonds)
Beachten Sie bitte, dass bei Förderung durch den Bildungsfonds eine Übernahme des iPads nach Ablauf der Miet-Phase nicht möglich ist.

Leider ist das nicht möglich. Jedes Kind nutzt ein eigenes Gerät am Schulvormittag.

Ja. Der Bildungsfonds der AfB gGmbH fördert Eltern, deren finanzielle Situation keine vollständige Miete zulässt. Gefördert werden staatliche Sozialleistungen, also nicht nur Arbeitslosengeld, sondern auch Sozialhilfe, Frühverrentung etc. Deshalb haben wir uns für AfB entschieden.

Haben sich die Eltern bei dem Bildungspartner für einen Kaufvertrag entschieden, gehört ihnen das iPad. Wurde Miete als Finanzierung  bei dem Bildungspartner gewählt, kann vor Vertragsende entschieden werden, ob das iPad  zurückgegeben werden  oder in den Besitz der Eltern übergehen soll.

Soll das Gerät zurückgegeben werden, muss das jeweilige Gerät voll funktionsfähig zurückgegeben werden.

Soll das Gerät übernommen werden, sollten sich die Eltern selbständig drei Monate vor Ablauf des Mietvertrages mit dem Bildungspartner in Verbindung setzen. Dabei werden den Eltern dann die genauen Konditionen des Kaufes mitgeteilt. In der Regel beträgt der Kaufpreis drei Monatsmieten. In diesen drei Monaten besteht für dieses Gerät kein Versicherungsschutz und kein Anspruch auf Serviceleistungen.

Nein, da das klassische Schulbuch nicht abgeschafft wird. Der kostengünstige Erwerb von Lizenzen für die digitalen Bücher ist an die Teilnahme an der entgeltpflichtigen Schulbuchausleihe gebunden. Bislang besteht noch nicht die Möglichkeit, die Schulbücher nur noch digital auszuleihen. Es wird nach wie vor Schulbücher geben. Vorteil: Ein Buch ist in der Schule, das andere zu Hause; keins wird vergessen.

Die Administration erfolgt über die Schule, damit sichergestellt ist, dass die Geräte mit den erforderlichen Apps bestückt sind, diese auf dem aktuellen Stand gehalten werden und die Lehrkräfte für den Unterricht den Zugriff auf Apps erlauben oder sperren können (Stichwort: Test).

Diese Entscheidung müssen Sie selbst fällen. Eine Tastatur hat den Vorteil, dass der "Bildschirm" durch die virtuelle nicht verkleinert wird und das Tastenschreiben geübt wird. Mittels Stifts ergeben sich weitere Vorteile bei der Gestaltung und Arbeit von Aufgaben.

Das Zubehör kann ebenfalls über die Bestellseite von AfB gleich mitgeordert werden.

Das läuft über die Firma AfB. Ein Austausch erfolgt bei versicherten Geräten innerhalb von 48 Stunden.

Die Diebstahl- und Schadensversicherung haben Sie bei Beschaffung des iPads über den Shop der AfB gGmbH automatisch abgeschlossen. Diese hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 75,- €. Die Selbstbeteiligung bei Diebstahl 150,- €. Versichert ist nur das iPad, nicht jedoch Zubehör wie Stifte oder Hüllen.

Die iPads werden ganz unterschiedlich eingesetzt. Die Geräte sind ein Lernwerkzeug neben Schulbuch, Atlas usw.  

Der Akku des iPads ist sehr leistungsstark und hält in der Regel mehrere Unterrichtstage. Das Laden des Akkus gehört zu den Pflichten der Schülerinnen und Schülern. Diese sollen gewährleisten, dass das iPad zu Unterrichtsbeginn geladen ist. Sollte der Akku dennoch einmal leer sein, so kann das iPad in der Pause an den Steckdosen des Klassenraumes geladen werden.

Nein. Es geht nicht darum, nun jede Stunde mit iPads "zu füllen".

Auch wenn das iPad über die Schule administriert wird, können Sie dieses natürlich nach Schulschluss privat nutzen. Dabei gibt es z.B. Möglichkeit der Administration ab Schulbeginn (07:50 Uhr) oder ab Betreten des Schulgeländes. Beim Verlassen des Geländes bzw. nach Schulschluss erfolgt keine Administration mehr.

Nein! Befindet sich Ihr Kind in Bluetooth-Reichweite zu einem Lehrergerät (entspricht in der Regel dem Aufenthalt in einem Raum), so ist es möglich, den aktuellen Bildschirm des Schülergerätes einzusehen und ggf. für alle zu projizieren. Eine Einsichtnahme in Bilder, etc. ist deshalb nicht möglich, sofern nicht aktuell ein Bild auf dem Bildschirm angezeigt wird. Zudem wird auf dem betroffenen Gerät ein blaues Symbol angezeigt, welches die betroffenen Schülerinnen und Schüler von der Einsichtnahme informiert. Sobald dieses Symbol nicht mehr angezeigt wird, wird der Bildschirminhalt auch nicht mehr auf der Lehrergerät angezeigt und erst recht nicht gespeichert.

Der Administrator hat nur Einsicht in die allgemeinen Informationen der Geräte. Hierzu gehören IP, MAC, iOS-Version, Gerätename, Besitzer, Ladezustand, Speicher, installierte Apps, etc. Nicht einsehbar sind sämtliche privaten Daten und Dateien. Hier besteht keine Zugriffsmöglichkeit. Sollte ein Gerät nicht auffindbar sein, kann der Administrator das Gerät in den Lost-Modus setzen. Dies bedeutet, dass der Administrator das Gerät ggf. orten kann und dass das Gerät zur Nutzung gesperrt wurde. War die Ortung erfolgreich, lässt sich die Sperrung wieder aufheben. Gleichzeitig erfolgt eine Mitteilung an den Nutzer über den Zeitpunkt und den Ort, sodass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.

ASM: Apple School Manager; Plattform von Apple für Schulen mit integrierter Geräte- und App-Verwaltung
BYOD: Bring your own device; private Geräte in die Schule mitbringen
DEP: Device Enrollment Programm; Geräteverwaltung;
MDM: Mobile Device Management; Mobilgeräteverwaltung
VPP: Volume Purchase Program; App-Verwaltung

Es werden mit Mobiles lernen von AfB monatsgenaue Verträge geschlossen. Quereinsteiger zahlen genau wie Abgänger lediglich für die Dauer des Schulbesuchs.

Nein. Der Vertrag wird mit AfB geschlossen. Diese GmbH kontrolliert keine Schufa-Einträge. Verträge werden nicht mit einer Bank geschlossen.

Eine Apple-ID entspricht einem Benutzerkonto bei Apple. Sie wird in der Regel über eine gültige E-Mail-Adresse gebildet. Mit der Apple-ID können kostenfreie oder kostenpflichtige Apps im „App Store“ herunterladen werden. Einige Apps setzen eine gültige Apple-ID voraus.

Dazu beachten Sie bitte folgendes: Apple IDs können in Deutschland erst ab 16 Jahren erstellt werden. Somit muss für unter 16-jährige Schülerinnen und Schüler ein Elternteil eine Apple ID anlegen.

Nein, grundsätzlich benötigen die iPads keine eigene Apple-ID. Wir stellen alle für den Unterricht relevanten Apps zur Verfügung.

Wenn Sie eigene Apps installieren und das Gerät im privaten Bereich intensiver nutzen möchten, empfiehlt sich allerdings die Einrichtung einer Apple-ID.

Ja. Auch wenn das Tablet über die Schule verwaltet wird, kann dieses natürlich nach der Schule privat genutzt werden. Dabei hat die schulische Nutzung Vorrang vor der privaten Nutzung. Die Nutzung zu Hause unterliegt der Verantwortung im Elternhaus.

Ja.

Ja.

Es gelten die im Kauf-/Mietvertrag der AfB aufgeführten Bedingungen.Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
Die Selbstbeteiligung liegt im Schadensfall 75,- €, bei Diebstahl 150,- €

Verlässt ein Schüler die Schule, wird die Seriennummer aus dem MDM (die iPad-Verwaltungssoftware) der Schule genommen. Dies macht die IT-Abteilung der Stadt Vreden. Somit ist es ein komplett privates Gerät. Das Gerät muss dazu nicht komplett zurückgesetzt werden.

Die Schulen werden versuchen, hauptsächlich auf kostenfreie Apps zurückzugreifen. Einige wesentliche kostenpflichtige Apps werden ggf. durch die Schule bzw. durch die Stadt Vreden erworben und mit der Verwaltungssoftware auf die iPads installiert.

Über anfallende Kosten bei digitalen Anschaffungen werden Sie wie bei den analogen Lernmedien immer rechtzeitig informiert werden.

Mit einer eigenen Apple-ID können Kosten entstehen. Zum Beispiel bei App-Käufen im AppStore, In-App-Käufe in selbst installierten Apps oder bei iCloud-Speichererweiterungen.