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Bürgerbüro

Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger.
Mit den durchgehenden Öffnungszeiten wird ein bürgerfreundlicher Service angeboten. In der Mittagspause das Auto abmelden, vor der Spätschicht den neuen Personalausweis beantragen oder nach der Frühschicht den Hund anmelden, dies ist bei den langen Öffnungszeiten kein Problem.

In vielen Angelegenheiten können Sie aber auch Ihre Anliegen digital erledigen, so zum Beispiel die An-, Ab-, oder Ummeldung von Müllgefäßen oder die Einsichtnahme in das Fundverzeichnis.

Über das Buchungstool kann direkt eine Dienstleistung ausgewählt werden. Mit einer Bestätigungsmail gibt es dann Vorabinformationen zu Nachweisen, Gebühren oder auch Bearbeitungszeiten – so können Wartezeiten reduziert werden. Die Termine können bis zu 30 Tage im Voraus gebucht werden. Muss der vereinbarte Besuch abgesagt werden, kann er über die Bestätigungsmail auch wieder storniert werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung zu empfehlen.

Aufgrund der Wünsche einiger Bürgerinnen und Bürger gibt es aber auch weiterhin Tage, an denen ein spontaner Besuch des Bürgerbüros möglich ist.

Wer die digitale Buchung nicht nutzen kann oder möchte, kann die Termine auch telefonisch vereinbaren.

Bürgerbüro und Info-Schalter
Bürgerbüro und Informationsschalter
Copyright: Stadt Vreden

Öffnungszeiten des Bürgerbüros: 

Mo.: 8:00 - 18:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

Di.:   8:00 - 18:00 Uhr

Mi.:  8:00 - 13:00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

Do.:  8:00 - 18:00 Uhr

Fr.:   8:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung zu empfehlen.

Aufgrund der Wünsche einiger Bürgerinnen und Bürger gibt es aber auch weiterhin Tage, an denen ein spontaner Besuch des Bürgerbüros möglich ist.

Pass-/Meldewesen

  1. Anmeldung bei der Meldebehörde (mit Merkblatt)

  2. Beiblatt zur Anmeldung: Anmeldung von weiteren Wohnungen im Inland

  3. Änderung der Hauptwohnung

  4. Umzugsmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde

  5. Abmeldung bei der Meldebehörde (mit Merkblatt)

  6. Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG

  7. Vollmacht zur Abholung von Dokumenten

  8. Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis-, bzw. Passanträgen von Minderjährigen

  9. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Haben Sie etwas verloren?
Mit dem Online-Fundbüro können Sie nachsehen, welche Gegenstände in den letzten 14 Tagen, dem letzten Monat, den letzten drei oder sechs Monaten als gefunden gemeldet wurden. 

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Haben Sie etwas gefunden und kennen die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht?
Wenn Sie einen Gegenstand finden, so ist dieser Fund nach § 965 Absatz 2 BGB unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dabei handelt es sich nur um eine Fundsache, wenn der Gegenstand mindestens einen Wert von 10 € hat.

Um Ihnen die Anzeige so einfach wie möglich zu machen, bietet www.fundbürodeutschland.de die einfache Möglichkeit, Fundsachen direkt online zu melden.

Die Fundsache wird bzw. muss bis zu 6 Monate aufbewahrt werden, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Sollte sich bis nach Ablauf dieser Zeit niemand gemeldet haben, geht der Fund automatisch in den Besitz des Finders über.