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Friedhofswesen

Die Friedhöfe in der Stadt Vreden und ihren Kirchdörfern sind zentrale Orte des Abschieds, des Gedenkens und der Trauerbewältigung. Sie bieten Angehörigen einen würdevollen Rahmen, um Verstorbene zu bestatten und ihrer zu gedenken.

Das Friedhofswesen der Stadt Vreden umfasst mehrere Friedhöfe mit unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten.

Bestattungen finden überwiegend auf dem Friedhof an der Zwillbrocker Straße sowie auf den Friedhöfen in den Ortsteilen statt. Ergänzt wird das Angebot durch besondere Einrichtungen wie das Aschestreufeld oder die „Trauertrostbank“, ein Ort des Gesprächs und der seelischen Unterstützung für Trauernde.

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Friedhöfe in Vreden

Friedhöfe in der Stadt Vreden

  • Friedhof an der Zwillbrocker Straße 77

  • Friedhof an der Ostendarper Straße 12, "Garten der Ruhe"

  • Friedhof an der Bahnhofstraße

  • Jüdischer Friedhof an der Oldenkotter Straße

  • Jüdischer Friedhof an der Berkelaue

  • Friedhof St. Antoniusheim

Friedhöfe in den Kirchdörfern

  • Friedhof in Ammeloe

  • Friedhof in Ellewick

  • Friedhof in Lünten

  • Friedhof in Wennewick/Oldenkott

  • Friedhof in Zwillbrock

Bestattungen finden auf dem Friedhof an der Zwillbrocker Straße (mit Aussegnungshalle) und den Friedhöfen in den Kirchdörfern statt.

Friedhof Zwillbrocker Straße
Friedhof an der Zwillbrocker Str. 77
Copyright: Stadt Vreden

Übersicht der Friedhöfe in Vreden und den Kirchdörfern

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Verschiedene Grabarten auf den Vredener Friedhöfen

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der 25-jährigen Ruhezeit zugeteilt werden. Es werden Reihengrabstätten für verstorbene Erwachsene sowie verstorbene Kinder vorgehalten.

Bilder Wahlgrabstätten auf dem Vredener Friedhof.
Grabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalls verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist möglich. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten verliehen. In Erdwahlgrabstätten können zusätzlich zu einem Sarg bis zu drei Urnen beigesetzt werden.

Bilder Wahlgrabstätten auf dem Vredener Friedhof.
Wahlgrabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Urnen dürfen in Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden.
Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der 25-jährigen Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Urnenreihengrabstätte ist nicht möglich.
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmt. Für sie wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Es können bis zu drei Urnen beigesetzt werden.
Auch in Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen können zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzt werden, sollten die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen.

Bilder Urnengräber auf dem Vredener Friedhof.
Urnengräber in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Es gibt bestimmte Reihengrabstätten, die für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Tot- und Fehlgeburten vorbehalten sind. Es sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist möglich.

Bilder der Kindergrabstätten auf dem Vredener Freidhof.
Kindergrabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Rasengrabstätten sind für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten. Die Anlage und Pflege erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten müssen für diese Pflege freigehalten werden. Für die Kennzeichnung der Grabstätte wird eine Grabplatte zur Verfügung gestellt und in die Rasenfläche eingesetzt. Nutzungsrechte werden an diesen Grabstätten nicht verliehen. Rasengrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten vergeben. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit ist ein Wiedererwerb nicht möglich.

Bilder der Rasengrabstätten auf dem Vredener Friedhof.
Rasengrabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Anonyme Grabstätten sind für Erd- und Urnenbestattung ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit bestimmt. Die Anlage und Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann eine anonyme Erdbeisetzung in eine Rasengrabstätte mit individueller Kennzeichnung umgewandelt werden.

Die verstorbene Person muss die Bestattung in einer anonymen Grabstätte vorher schriftlich bestimmt haben.

Bilder anonyme Grabstätten auf dem Vredener Friedhof.
Anonyme Grabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Auf dem Aschestreufeld kann die Asche von verstorbenen Personen auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich verstreut werden, wenn der oder die Verstorbene dies im Vorfeld bestimmt hat. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Ein Nutzungsrecht am Aschestreufeld wird nicht verliehen.

Bild des Aschestreufelds auf dem Vredener Friedhof.
Aschestreufeld in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Gemeinschaftsgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Gräber für Erd- oder Urnenbestattungen vergeben. Am Kopfende der Grabstätte befindet sich ein ein Meter breiter streifen mir Stauden, der Rest der Grabstätte ist Rasenfläche. Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, dort ein Grabmal nach vorgegebenen Maßen zu errichten. Die Anlage und Pflege der Grabstätte erfolgt auf Dauer der 25-jährigen Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

Bilder der Gemeinschaftsgrabstätten auf dem Vredener Freidhof.
Gemeinschaftsgrabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Baumgrabstätten sind für Urnenbestattungen vorgesehen. Sie werden ein- oder zweistellig vergeben. Die Anlage und Pflege erfolgt auf Dauer der 25-jährigen Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofverwaltung.

Sobald die aktuellen Baumgrabstellen vollständig belegt sind, wird die Bestattung in den neuen „Wald der Ruhe" verlegt. Dies ist voraussichtlich für 2030 geplant.

Bild der Baumgrabfelder auf dem Vredener Friedhof
Baumgrabstätten in Vreden.
Copyright: Stadt Vreden

Grabstätten in einem muslimischen Grabfeld sind besondere Wahlgrabstätten mit einer Ausrichtung nach Mekka. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, das Nutzungsrecht 30 Jahre. Ein Wiedererwerb ist möglich.

Bilder der Grabstätten auf dem muslimischen Grabfeld.
Grabstätten in einem muslimischen Grabfeld.
Copyright: Stadt Vreden

Trauertrostbank

„Trauertrostbank“ – so heißt die Bank am Friedhof, die in der Nähe des schwebenden Jesus steht. Gemeinsam haben sich viele Engagierte eingesetzt, um dieses Projekt umzusetzen: der Ambulante Paritätische Hospizdienst Vreden- Südlohn- Oeding , das DRK-Generationenbüro Vreden, die Friedhofsgärtner der Stadt Vreden, die Verantwortlichen der Vereine Hand und Herz e.V. und der Bürgerstiftung Vreden sowie zahlreiche ehrenamtliche Freiwillige.

Das Konzept: Ausgebildete, ehrenamtliche Trauerbegleiter und Trauerbegleiterinnen bieten zu festen Zeiten Gespräche mit den Trauernden an. Ziel ist es, den Trauernden direkt auf dem Friedhof Unterstützung anzubieten. Die Termine werden auf Aufstellern am Friedhof bekanntgegeben.

Die Bank wurde durch den Verein Hand und Herz e.V. gefertigt und gespendet. Durch die Bürgerstiftung Vreden konnte eine qualifizierende Schulung der Ehrenamtlichen finanziell ermöglicht werden.

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Trauerbank am Friedhof
Einweihung Trauertrostbank
Trauerbank am Friedhof
Einweihung Trauertrostbank
Trauerbank am Friedhof
Einweihung Trauertrostbank
Die Trauertrostbank auf dem Friedhof
Copyright: Stadt Vreden

Ein Sterbefall ist eingetreten – Was ist zu tun?

  • Benachrichtigung eines Arztes / einer Ärztin
    (Todesbescheinigung ausstellen lassen)

  • Unterrichtung der Angehörigen

  • Beschaffung fehlender Unterlagen
    (wie z.B. Stammbuch bzw. Geburtsurkunde des Verstorbenen, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil, Personalausweis des Verstorbenen)

  • Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen

  • Meldung des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes in der Regel über das Bestattungsunternehmen

  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Friedhofsverwaltung in der Regel über das Bestattungsunternehmen

  • Ggf. Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Kirche oder mit dem Trauerredner, bei Bedarf Kontaktaufnahmen mit einem Blumengeschäft bzw. mit einer Gärtnerei, mit dem Steinmetzbetrieb

 

Ebenfalls zu bedenken ….

  • Benachrichtigung des Arbeitgebers, des Rententrägers und der Krankenkasse und sonstigen Sozialleistungsträgers

  • Beantragung von Beihilfen, Auszahlungen von Versicherungsgeldern, Rentenvorschüssen

  • Witwen-, Witwerrente beantragen

  • Ggf. Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen

  • Mietverträge, Versorgungsverträge, Versicherungen u.a. kündigen

Satzungen und Dokumente