Friedhofswesen
Die Friedhöfe in der Stadt Vreden und ihren Kirchdörfern sind zentrale Orte des Abschieds, des Gedenkens und der Trauerbewältigung. Sie bieten Angehörigen einen würdevollen Rahmen, um Verstorbene zu bestatten und ihrer zu gedenken.
Das Friedhofswesen der Stadt Vreden umfasst mehrere Friedhöfe mit unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten.
Bestattungen finden überwiegend auf dem Friedhof an der Zwillbrocker Straße sowie auf den Friedhöfen in den Ortsteilen statt. Ergänzt wird das Angebot durch besondere Einrichtungen wie das Aschestreufeld oder die „Trauertrostbank“, ein Ort des Gesprächs und der seelischen Unterstützung für Trauernde.
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Friedhöfe in Vreden
Friedhöfe in der Stadt Vreden
Friedhof an der Zwillbrocker Straße 77
Friedhof an der Ostendarper Straße 12, "Garten der Ruhe"
Friedhof an der Bahnhofstraße
Jüdischer Friedhof an der Oldenkotter Straße
Jüdischer Friedhof an der Berkelaue
Friedhof St. Antoniusheim
Friedhöfe in den Kirchdörfern
Friedhof in Ammeloe
Friedhof in Ellewick
Friedhof in Lünten
Friedhof in Wennewick/Oldenkott
Friedhof in Zwillbrock
Bestattungen finden auf dem Friedhof an der Zwillbrocker Straße (mit Aussegnungshalle) und den Friedhöfen in den Kirchdörfern statt.
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Übersicht der Friedhöfe in Vreden und den Kirchdörfern
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Verschiedene Grabarten auf den Vredener Friedhöfen
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der 25-jährigen Ruhezeit zugeteilt werden. Es werden Reihengrabstätten für verstorbene Erwachsene sowie verstorbene Kinder vorgehalten.

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren für Verstorbene ab dem vollendeten fünften Lebensjahr verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalls verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts ist möglich. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten verliehen. In Erdwahlgrabstätten können zusätzlich zu einem Sarg bis zu drei Urnen beigesetzt werden.

Urnen dürfen in Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten und Wahlgrabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden.
Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und für die Dauer der 25-jährigen Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne abgegeben werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Urnenreihengrabstätte ist nicht möglich.
Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmt. Für sie wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Es können bis zu drei Urnen beigesetzt werden.
Auch in Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen können zusätzlich bis zu drei Urnen beigesetzt werden, sollten die räumlichen Verhältnisse der Grabstätte dies zulassen.

Es gibt bestimmte Reihengrabstätten, die für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie Tot- und Fehlgeburten vorbehalten sind. Es sind sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen möglich. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist möglich.

Rasengrabstätten sind für Erd- und Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten. Die Anlage und Pflege erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten müssen für diese Pflege freigehalten werden. Für die Kennzeichnung der Grabstätte wird eine Grabplatte zur Verfügung gestellt und in die Rasenfläche eingesetzt. Nutzungsrechte werden an diesen Grabstätten nicht verliehen. Rasengrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten vergeben. Nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit ist ein Wiedererwerb nicht möglich.

Anonyme Grabstätten sind für Erd- und Urnenbestattung ohne individuelle Kennzeichnung und Gestaltungsmöglichkeit bestimmt. Die Anlage und Unterhaltung unterliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Ein Nutzungsrecht wird nicht verliehen. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann eine anonyme Erdbeisetzung in eine Rasengrabstätte mit individueller Kennzeichnung umgewandelt werden.
Die verstorbene Person muss die Bestattung in einer anonymen Grabstätte vorher schriftlich bestimmt haben.

Auf dem Aschestreufeld kann die Asche von verstorbenen Personen auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich verstreut werden, wenn der oder die Verstorbene dies im Vorfeld bestimmt hat. Grabmale und bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Ein Nutzungsrecht am Aschestreufeld wird nicht verliehen.

Gemeinschaftsgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Gräber für Erd- oder Urnenbestattungen vergeben. Am Kopfende der Grabstätte befindet sich ein ein Meter breiter streifen mir Stauden, der Rest der Grabstätte ist Rasenfläche. Die Angehörigen der Verstorbenen haben die Möglichkeit, dort ein Grabmal nach vorgegebenen Maßen zu errichten. Die Anlage und Pflege der Grabstätte erfolgt auf Dauer der 25-jährigen Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.

Baumgrabstätten sind für Urnenbestattungen vorgesehen. Sie werden ein- oder zweistellig vergeben. Die Anlage und Pflege erfolgt auf Dauer der 25-jährigen Ruhezeit ausschließlich durch die Friedhofverwaltung.
Sobald die aktuellen Baumgrabstellen vollständig belegt sind, wird die Bestattung in den neuen „Wald der Ruhe" verlegt. Dies ist voraussichtlich für 2030 geplant.

Grabstätten in einem muslimischen Grabfeld sind besondere Wahlgrabstätten mit einer Ausrichtung nach Mekka. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre, das Nutzungsrecht 30 Jahre. Ein Wiedererwerb ist möglich.

Trauertrostbank
„Trauertrostbank“ – so heißt die Bank am Friedhof, die in der Nähe des schwebenden Jesus steht. Gemeinsam haben sich viele Engagierte eingesetzt, um dieses Projekt umzusetzen: der Ambulante Paritätische Hospizdienst Vreden- Südlohn- Oeding , das DRK-Generationenbüro Vreden, die Friedhofsgärtner der Stadt Vreden, die Verantwortlichen der Vereine Hand und Herz e.V. und der Bürgerstiftung Vreden sowie zahlreiche ehrenamtliche Freiwillige.
Das Konzept: Ausgebildete, ehrenamtliche Trauerbegleiter und Trauerbegleiterinnen bieten zu festen Zeiten Gespräche mit den Trauernden an. Ziel ist es, den Trauernden direkt auf dem Friedhof Unterstützung anzubieten. Die Termine werden auf Aufstellern am Friedhof bekanntgegeben.
Die Bank wurde durch den Verein Hand und Herz e.V. gefertigt und gespendet. Durch die Bürgerstiftung Vreden konnte eine qualifizierende Schulung der Ehrenamtlichen finanziell ermöglicht werden.
Ein Sterbefall ist eingetreten – Was ist zu tun?
Benachrichtigung eines Arztes / einer Ärztin
(Todesbescheinigung ausstellen lassen)Unterrichtung der Angehörigen
Beschaffung fehlender Unterlagen
(wie z.B. Stammbuch bzw. Geburtsurkunde des Verstorbenen, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil, Personalausweis des Verstorbenen)Kontaktaufnahme mit dem Bestattungsunternehmen
Meldung des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes in der Regel über das Bestattungsunternehmen
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Friedhofsverwaltung in der Regel über das Bestattungsunternehmen
Ggf. Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Kirche oder mit dem Trauerredner, bei Bedarf Kontaktaufnahmen mit einem Blumengeschäft bzw. mit einer Gärtnerei, mit dem Steinmetzbetrieb
Ebenfalls zu bedenken ….
Benachrichtigung des Arbeitgebers, des Rententrägers und der Krankenkasse und sonstigen Sozialleistungsträgers
Beantragung von Beihilfen, Auszahlungen von Versicherungsgeldern, Rentenvorschüssen
Witwen-, Witwerrente beantragen
Ggf. Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
Mietverträge, Versorgungsverträge, Versicherungen u.a. kündigen