Fortschreibung Einzelhandelskonzept 2024
Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes wird veröffentlicht.
Gemeinsam haben der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Digitales zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beraten. Stefan Kruse, Gutachter des beauftragten Büros Junker + Kruse stellte den Entwurf mit den Anpassungen in den verschiedenen Bereichen in der Sitzung vor.
Solch ein Einzelhandelskonzept zeigt einen langfristigen Entscheidungs- und Orientierungsrahmen auf, um zukünftige Entwicklungen einzuordnen und zu beurteilen, es bündelt Bestandsdaten und Prognoseszenarien. So können alle Beteiligten den Wandel im Handel aktiv begleiten und die Innenstadt und andere Einkaufslagen strategisch entwickeln. Zudem dient das Einzelhandelskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept und ist somit Abwägungsgrundlage in der Bauleitplanung.
Eine Grundlage für die Einzelhandelssteuerung kann das Einzelhandelskonzept aber nur dann gewährleisten, wenn es regelmäßig fortgeschrieben wird und seine Analyse sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der aktuellen Situation entsprechen. So wurde das aus dem Jahr 2020 stammende Einzelhandelskonzept in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Vredener Wirtschaftsvereinigung, Bezirksregierung Münster, des Handelsverbandes NRW, der IHK Nord Westfalen, aus Rat und Verwaltung der Stadt Vreden überarbeitet.
Die größte Änderung im Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2024 ist die Erweiterung des Zentralen Versorgungsbereichs um einen Teil des ehemaligen Bierbaumgeländes. Zur Entwicklung des Geländes hatte der Rat der Stadt Vreden nach intensiven Beratungen eine Grundsatzentscheidung im Februar diesen Jahres beschossen.
Die Mitglieder beider Ausschüsse stimmten dem Entwurf des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes 2024 einstimmig zu und beschlossen die Veröffentlichung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2024 ist im Ratsinformationssystem auf der städtischen Internetseite zur Sitzung der Ausschüsse am 30.09.2024 einzusehen und im zentrale Online-Beteiligungsportal für NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/vreden/beteiligung.
Während der Auslegungsfrist vom 04.10.2024 bis 08.11.2024 einschließlich können bei der Stadt Vreden Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Dies kann beispielsweise schriftlich, per E-Mail über bauleitplanung@vreden.de, zur Niederschrift oder über das Onlineportal Beteiligung NRW erfolgen.