Rat der Stadt Vreden strebt „VRE“ als freiwillige Option an
Deutliche Mehrheit der Vredenerinnen und Vredener unterstützt Einführung im Bürgerbeteiligungsformat
Der Rat der Stadt Vreden hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2024 mit großer Mehrheit beschlossen, die Einführung eines eigenen Kfz-Kennzeichens „VRE“ als freiwillige Option für die Bürgerinnen und Bürger anzustreben. Mit diesem Schritt könne die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat stärken und gleichzeitig das Image Vredens überregional gefördert werden, wurde in der Diskussion im Rat deutlich.
Die Entscheidung des Rates führt nicht unmittelbar zur Einführung des Kennzeichens. Dazu müssen die zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene die notwendigen rechtlichen Regelungen schaffen. Aufgrund des Ratsbeschlusses wird die Stadt Vreden über ihre Interessensvertretungsverbände Kontakt zu den zuständigen Stellen aufnehmen.
Hohe Zustimmung in der Bürgerbeteiligung
Vor der Entscheidung des Rates wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, die im November 2024 über das städtische Beteiligungsportal stattfand. Von den 1.422 abgegebenen Stimmen sprachen sich 82 % der Teilnehmenden für die Einführung des Kennzeichens aus. Nur 17 % gaben an, mit den bisherigen Kennzeichen „BOR“, „AH“ und „BOH“ zufrieden zu sein.
Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp sagte, dass ein eigenes Kennzeichen für Vreden ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit und des Gemeinschaftsgefühls wäre: „Das Kennzeichen ‚VRE‘ bietet eine gute Möglichkeit, unsere Stadt überregional sichtbarer zu machen und die Heimatverbundenheit der Vredenerinnen und Vredener auszudrücken.“
Positive Signale aus Bund und Land
Die Einführung des Kennzeichens „VRE“ wäre im Rahmen einer bundesweiten Initiative zur Schaffung zusätzlicher Kfz-Kennzeichen möglich, die von Prof. Dr. Ralf Borchert von der Hochschule Heilbronn angestoßen wurde. Ziel ist es, Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit eines eigenen Kennzeichens zu eröffnen. Erste Signale aus dem Bundesverkehrsministerium deuten darauf hin, dass eine entsprechende Regelung in Aussicht gestellt werden könnte.