Kontrollen zum 1. Mai
Bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein und etwas wärmeren Temperaturen lockt der 1. Mai wieder zahlreiche Fußgruppen und Radfahrende nach draußen.
Durch vermehrten Alkoholkonsum steigt leider oftmals das entsprechende Fehlverhalten im öffentlichen Straßenverkehr oder es kommt zu Ordnungswidrigkeiten. Beispielsweise sind aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre dabei hinterlassene Verunreinigungen durch Müll, Lärmbelästigungen durch laute Musik, Gefährdung des Straßenverkehrs durch selbstgebaute und teils selbstfahrende Gefährte zu nennen – häufig in Kombination mit (zu viel) Alkohol.
Die Stadt Vreden möchte darauf hinweisen, dass das Mitführen von Bollerwagen und Bollerkarren mit Musikboxen in angemessener Lautstärke selbstverständlich erlaubt ist. Eine mobile Diskothek hingegen ist keineswegs erwünscht und kann zu erheblichen Störungen führen.
Weiter sind die maßgeblichen Altersbegrenzungen für den Verzehr von Alkoholika zu beachten: Bier und Wein sind in Deutschland erst ab 16 Jahren, branntweinhaltige Getränke wie Schnaps und Longdrinks erst ab 18 Jahren erlaubt.
„Achten Sie als Eltern bitte auf ihre Kinder – erhöhter Alkoholkonsum, Lärmbelästigungen, hinterlassener Müll und weiterer Unrat oder gar Beschädigungen an Hab und Gut sind keineswegs zu akzeptieren“, betont Bernd Kemper, Erster Beigeordneter und Fachbereichsleiter Bürgerservice, dem auch das Ordnungsamt zugeordnet ist. „Die Stadt Vreden möchte keineswegs eine „Spaßbremse“ sein, aber dennoch dafür appellieren und vor allem sensibilisieren vielleicht mal einen Kontrollblick darauf zu werfen, welche Getränke seitens der Kinder und Jugendlichen im Bollerwagen oder anders mitgenommen werden. Höchste Priorität dabei: Es soll niemand zu Schaden kommen“, so Kemper abschließend.
Seitens Polizei, Ordnungsamt und Jugendwerk Vreden werden auch in diesem Jahr wieder stichpunkthafte Kontrollen angekündigt.