Tempo 30 auf der Alstätter Straße
Verkehrsberuhigung zum Schutz von Tagespflegeeinrichtung und Schulverkehr
Auf Antrag einer Anliegerin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Teilbereichs der Alstätter Straße von 50 auf 30 km/h reduziert. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Alstätter Straße / Lüntener Stegge / Butenwall und dem Kreisverkehr Alstätter Straße / Breslauer Straße / Ölbachstraße.
Die Entscheidung wurde im Rahmen der Großen Verkehrsschau und nach mehreren behördlichen und politischen Beratungen getroffen.
Die Geschwindigkeitsreduzierung dient dem Schutz einer Tagespflegeeinrichtung und verbessert gleichzeitig die Sicherheit für die dort vielfach verkehrenden Schülerinnen und Schüler.
Die zeitliche Befristung des Tempo 30 von 07.00 bis 17.00 Uhr orientiert sich an den Öffnungszeiten der Tagespflegeeinrichtung.