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Grünes Licht für Planungen am Bierbaumgelände

Fläche kann nun entwickelt werden

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Ein Gesamtkonzept mit Wohnbebauung und einem Lebensmittelmarkt soll nun am Stadteingang an der Ottensteiner Straße entstehen – der Rat hat in seiner letzten Ratssitzung grünes Licht für die weiteren Planungen für die Entwicklungen des Bierbaumgeländes gegeben. Die nächsten Planungsschritte zur städtebaulichen Entwicklung stehen nun an. Die derzeit noch brach liegende Fläche wird künftig entwickelt.

Der neuste mit sehr großer Mehrheit gefasste Beschluss sieht vor, dass die Stadt Vreden die Wohnbauflächen entwickelt, während der Eigentümer des Geländes für die Entwicklung der Handelsflächen inklusive der Parkplatzanlage verantwortlich ist. Besondere Bedeutung wird der Sicht- und Wegebeziehung zwischen der Innenstadt und dem Markt beigemessen.

In der Ratssitzung wurde intensiv über die Chancen und Risiken diskutiert und diese abgewogen. „Es bestehen nach wie vor Chancen und Risiken, die wir hier im Rat abwägen müssen.“, so Bürgermeister Dr. Tom Tenostendarp in der Ratssitzung. „In den vergangenen Jahren hat sich in unserer Innenstadt viel getan. Durch das große Engagement der Innenstadtakteure, einem aktiven Leerstandsmanagement und weiterer Maßnahmen ist die Aufenthaltsqualität gesteigert worden und die Innenstadt hat sich zu einem Anziehungspunkt entwickelt. Durch die jetzigen Verhandlungen konnten wir erreichen, dass die Wohnbaufläche durch die Stadt entwickelt werden kann. Ebenso wurden die Planungen für den Lebensmittelmarkt angepasst. Eines ist klar: Es ist und bleibt ein Kompromiss.“, so Dr. Tenostendarp weiter.

Alle im Rat der Stadt Vreden vertretenden Fraktionen schlossen sich in weiten Teilen dieser Argumentation an. Dabei machten sie deutlich, dass die Entscheidung nicht einfach gefallen ist. So seien die Argumente für und gegen den Kompromiss intensiv abgewogen worden. Die Entscheidung fiel mit zwei Gegenstimmen für den Kompromiss aus.

In der Ratssitzung wurden die Rahmenbedingungen für die Planung festgelegt: zukünftige Festlegung einer maximalen Verkaufsflächengröße und Sortimentsbeschränkungen nach Vorliegen der Verträglichkeitsuntersuchung sowie die Entscheidung über den Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums. Um die städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, wurden Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplans gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Entwurf eines Städtebaulichen Vorvertrages zu verhandeln und die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts zu veranlassen.

Mit den Beschlüssen wurde ein großer Schritt zur Schaffung von Wohnraum sowie zur Stärkung der Innenstadtstrukturen eröffnet. Auf dem Grundstücksteil, auf dem die Wohnbebauung entstehen soll, könnten rund 100 neue Wohneinheiten in unmittelbarer Nähe zur Innerstadt geschaffen werden. Damit könnte der Wohnungsmangel deutlich verringert werden. Mit diesem Grundsatzbeschluss können die Planungsprozesse starten. Im weiteren Verfahren muss nun eine Vielzahl von Einzelheiten und Details besprochen werden. Dazu sind auch Bürgerbeteiligungsformate geplant.

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