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Altkleidercontainer
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Altkleider nicht im Restmüll entsorgen

Eine neue EU-Verordnung trat zum Jahresbeginn in Kraft. Diese legt fest, welche Abfälle nicht mehr in die Restmülltonne gehören.

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften zur Mülltrennung, die bestimmte Abfälle im Restmüll ausschließen. Textilien wie Altkleider gehören nun zu den Dingen, die nicht mehr im Restmüll landen sollen.

Diese Maßnahme ist ein bedeutender Schritt zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung von Textilabfällen, die innerhalb der EU bislang oft auf Deponien landeten oder energetisch verwertet wurden. Die Getrenntsammlung von Textilien hat nicht nur ökologische Vorteile. Sie trägt auch dazu bei, den CO2-Ausstoß zu verringern und wertvolle Rohstoffe zu sichern. Durch die Förderung von Recycling und Wiederverwendung wird ein wichtiger Beitrag zur Reduktion von Abfall und zur Schonung natürlicher Ressourcen geleistet. In Deutschland haben sich schon lange funktionierende Systeme zur Textilien-Getrennterfassung etabliert. Die Getrenntsammlung soll durch die neue EU-Richtlinie nun auch verbindlich für andere EU-Staaten gelten.

In Vreden wird bereits seit Jahren durch die kommunale Altkleidersammlung, durch zahlreiche gemeinnützige und einige gewerblich aufgestellte Altkleidercontainer an aktuell achtzehn öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet die neue EU-Verordnung praktiziert. Eine Änderung des aktuellen Systems in Vreden sowie im gesamten Kreis Borken ist aufgrund der neuen EU-Richtlinie demnach nicht notwendig. Um die Alttextilmengen im Restabfall und somit die Kosten für die Restabfallbehandlung zu reduzieren, wird die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) in Kürze auf allen Wertstoffhöfen im Kreis Borken Container für die kostenlose Abgabe von Lappen, Stofffetzen oder zerrissener Kleidung aufstellen. Sobald der „Lumpen-Container“ auf dem Wertstoffhof in Ellewick angekommen und einsatzbereit ist, erfolgt eine gesonderte Information.

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