
Im zehnten Amtsblatt der Stadt Vreden wird die Bekanntgabe des Kreises Borken über die Offenlegung einer Grenzniederschrift in der Stadt Vreden veröffentlicht.
Zudem beinhaltet das Amtsblatt eine Bekanntmachung über die Offenlegung bei Liegenschaftsvermessungen gemäß § 21, Abs. 5 Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW.
In unregelmäßigen Abständen werden die Amtsblätter der Stadt Vreden veröffentlicht. Sie sind beim Bürgerbüro im Rathaus erhältlich oder digital einsehbar: