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Bild der Stellwand zur Vredener Kirmes 2025 im Rathaus Foyer.
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Park- und Halteverbote zur Kirmeszeit

Freiräume für Rettungswege und Veranstaltungszonen

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Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass wegen der diesjährigen Kirmes von Montag, 1. September 2025 bis einschließlich Dienstag, 9. September 2025 auf den öffentlichen Flächen des Kirmesgebietes (unter anderem auf dem Marktplatz, Domhof, Viehmarkt, Bremer Straße, Lappenbrink, Wüllener Straße bis zur Kreuzung Ottensteiner Straße) nicht mehr geparkt werden darf. Davon betroffen sind auch die neu geschaffenen Parkflächen gegenüber der Sparkasse sowie die Fläche „Hammans“.

Am Kirmesmontag darf wegen des Krammarktes nicht in der Windmühlen-, Twickler-, Neu- und Königstraße geparkt werden. Auch Parkausweisinhaber sind hiervon betroffen. Diese wurden bereits vorab schriftlich informiert.

Die Zufahrtstraßen zur Innenstadt sind ab Kirmes-Samstag, 13 Uhr bis Dienstag, 8 Uhr gesperrt. Um die Pünktlichkeit der Linienbusse zu gewährleisten, erfolgt ein einseitiges Halteverbot auf der Ausbachstraße, Overbergstraße, Beatrixstraße und Gutenbergstraße. Der Bürgerbus fährt die Ersatzhaltestelle am Alten Busbahnhof an.

Auch stadtauswärts wird ein beiderseitiges Halteverbot von der Feuerwache bis zum Kreisel Gutenberg-/Beatrixstraße eingerichtet. Außerdem wird ein beidseitiges Haltverbot auf der Humperdinckstraße als Rettungsweg eingerichtet. Zudem wird die Ostendarper Straße bis zum Kreisel Beatrixstr./Overbergstraße aufgrund der abgestellten Wohn- und Gepäckwagen gesperrt.

Parkverbotsschild mit Kirmesherzen
Auf den öffentlichen Flächen des Kirmesgebiets darf von Montag, 1. September, bis einschließlich Dienstag, 9. September, nicht geparkt werden.
Copyright: Stadt Vreden

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