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Verbrennung von Schlagabraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 15. März 2026

Unter Beachtung der Sicherheitsauflagen

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Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unter Beachtung der Sicherheitsauflagen vom 1. Oktober 2025 bis zum 15. März 2026 möglich ist. Diesbezüglich ist die am 26.09.2025 erlassene „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden“ zu beachten.

Das Anzeigen des Verbrennens ist durch ein Online-Formular vollständig digital möglich. Das Formular ist hier abrufbar:

Weiterhin gilt, wie bereits in den letzten Jahren: Das Abbrennen muss mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Termin schriftlich (vornehmlich mit dem neuen Online-Formular) bei der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung angezeigt werden. Das Verbrennen an sich ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig.

Eine nicht angezeigte oder unzulässige Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden.

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