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Kinderreisepass
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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

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Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros der Stadt Vreden informieren darüber, dass ab Beginn des neuen Jahres die Kinderreisepässe abgeschafft werden. Ausgestellte Kinderreisepässe können aber bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Diese verlängerten Pässe werden aber nicht mehr von allen Staaten weltweit und teilweise auch sogar nicht mehr von Staaten innerhalb der EU als Ausweisdokument akzeptiert.

Die Stadt Vreden weist dahingehend darauf hin, dass Kinder jeden Alters für Reisen aber ein eigenes und gültiges Ausweisdokument benötigen.

Grundsätzlich gilt für Kinder wie für Erwachsene: Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Nun brauchen also auch alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Die Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden auch seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert.

Informationen zum Thema, zu Einreise, Reisedokumente und Zoll, gibt es auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes und "Reise- und Sicherheitshinweise".

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