Interessierte können sich jetzt für die wichtige Aufgabe der ehrenamtlichen Richterin oder des ehrenamtlichen Richters für das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW und das Verwaltungsgericht Münster bewerben.
Die ehrenamtlich Tätigen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Streitfällen des öffentlichen Rechts. Voraussetzung sind die Vollendung des 25. Lebensjahres, ein Wohnsitz in Vreden und die deutsche Staatsbürgerschaft. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung mitbringen, ein allgemeines Urteilsvermögen besitzen und an einer verantwortungsbewussten Teilnahme an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen interessiert sein. Weitere besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die Amtszeit beginnt am 01.01.2025 bzw. am 01.04.2025 und dauert fünf Jahre.
Die formlose Bewerbung ist bis zum 26. April 2024 über das unten stehende Formular möglich. Es können nur vollständige Bewerbungen, nach der Reihenfolge des Eingangs, berücksichtigt werden. Über die endgültige Berufung entscheidet der Kreistag des Kreises Borken. Ausgenommen von der Bewerbung sind jedoch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Soldatinnen und Soldaten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Bei Rückfragen hilft Ihnen weiter:
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