Stadt Vreden Logo
Verbrennung Schlagabraum
Hauptüberschrift

Verbrennung von Schlagabraum

Vom 01. Oktober 2026 bis zum 15. März 2027: Anmeldung über das Online-Formular

Beitrag teilen

Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle unter Beachtung der Sicherheitsauflagen vom 1. Oktober 2026 bis zum 15. März 2027 möglich ist. Diesbezüglich ist die am 29.09.2026 erlassene „Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum auf dem Gebiet der Stadt Vreden“ zu beachten.

Wie bereits in den Jahren zuvor gilt: Das Abbrennen muss mindestens drei Werktage vor dem vorgesehenen Termin bei der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung schriftlich angezeigt werden. Dabei sollte vornehmlich das Online-Formular genutzt werden, womit die Anmeldung vollständig digital möglich gemacht wird – abrufbar unter:

Das Verbrennen an sich ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig.

Eine nicht angezeigte, unzulässige oder auch nach Einbruch der Dunkelheit vorgenommene Verbrennung kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden.

Aktuelle Nachrichten aus Vreden

Archiv öffnenArchiv öffnen
  • Stadt Vreden
    Lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet amet.
    XX.XX.XXXX
    Beitrag lesen
  • Stadt Vreden
    Lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet amet.
    XX.XX.XXXX
    Beitrag lesen
  • Stadt Vreden
    Lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet amet.
    XX.XX.XXXX
    Beitrag lesen
  • Stadt Vreden
    Lorem ipsum Lorem ipsum dolor sit amet amet.
    XX.XX.XXXX
    Beitrag lesen